Aufnahme neuer Mitglieder
Wie viele andere Wohnungsbaugenossenschaften konnten auch wir in den letzten Jahren eine überproportional stark ansteigende Nachfrage nach Wohnraum und einen damit einhergehenden deutlichen Zuwachs unserer Mitgliederzahlen verzeichnen. Viele unserer neuen Mitglieder verbinden damit die Hoffnung, zeitnah eine Wohnung zu erhalten. Jedoch können wir unserem satzungsgemäßen Auftrag zur Versorgung unserer Mitglieder auf Grund der hohen Nachfrage zurzeit nicht mehr adäquat bzw. nur noch stark eingeschränkt nachkommen. Deshalb haben Vorstand und Aufsichtsrat ab 01.05.2023 folgende Einschränkungen bei der Mitgliederaufnahme beschlossen:
Bis auf weiteres werden nur noch Ehegatten und eingetragene Lebenspartner eines Mitglieds sowie nahestehende Angehörige (Kinder, Enkelkinder. Eltern, Geschwister oder Großeltern) aufgenommen. Ausnahmen sind bei Wohnungsvermietungen an Nichtmitglieder (bspw. bei durchlaufenden Wohnungen und dementsprechend externer Ausschreibung zur Vermeidung von Leerständen) möglich. Aufsichtsrat und Vorstand werden die Situation regelmäßig prüfen und gegebenenfalls die Aufhebung des Stopps oder weitere Einschränkungen beschließen.
Übertragungen gemäß unserer Satzung bleiben weiterhin möglich.